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Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen regelmäßig Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzubestellen.

Von diesen wird das Unternehmen beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützt. Damit wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften in den Betriebsablauf integriert und angewendet werden. So erreichen die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse die Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen nach ASiG § 3 und § 6 sowie alle weiteren gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

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