Die durch den Arbeitsvertrag begründete Fürsorgepflicht eines Unternehmers beinhaltet auch die umfassende Verantwortung für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit seiner Arbeitnehmer.
Es ist von Arbeitgeberseite sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeiten keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
Daraus erfolgt die Rechtspflicht, regelmäßig für die arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter zu sorgen und dabei die Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes zu befolgen.
( §§ 1,2,4 ASiG, § ArbSchG, § 3 BGV A2 )